Stellungnahme des VBE NRW: Kernlehrpläne für Deutsch und Mathematik

20.12.2021

für die Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschule
Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

Die Corona-Pandemie fordert alle Schulen nun seit fast zwei Jahren in einem unglaublichen Maße. Von einer „Normalität“ im Schulalltag wie vor der Corona-Pandemie kann immer noch nicht gesprochen werden. Daher weist der VBE zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Einführung neuer Kernlehrpläne verschoben werden sollte, bis die Lehrkräfte wieder die Ressourcen haben, sich mit diesen intensiv beschäftigen zu können. Sämtliche Zeit- und Kraftressourcen der Kolleginnen und Kollegen werden aktuell für die Schülerinnen und Schüler und den Unterricht eingesetzt. Wenn die neuen Kernlehrpläne nachhaltig in den Schulen ihre Wirkung entfalten sollen, muss der Zeitpunkt der Einführung und der Umsetzung zwingend mitbedacht
werden.


Zudem stellt der VBE fest, dass die Unterstützungsangebote, die sowohl Beispiele für schulinterne Arbeitspläne als auch Unterrichtsmaterialien beinhalten sollen, noch nicht zur Verfügung stehen. Das ist auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der Querschnittsaufgaben, die expliziter formuliert sind, problematisch.


Der VBE weist ebenso kritisch, auch zum wiederholten Mal, darauf hin, dass wiederum keine Synopsen vorgelegt wurden. Das betrifft auf der einen Seite den Vergleich mit den aktuellen Lehrplänen und auf der anderen Seite den Vergleich der Kernlehrplanentwürfe für Deutsch und Mathematik für die verschiedenen Schulformen. Eine Bereitstellung der zur Verbändebeteiligung notwendigen Synopsen, in denen die vorgelegten Änderungen kurz begründet werden, wäre ein deutliches Zeichen, dass die Verbändeanhörung ernstgenommen und ein qualitativer Austausch auf den Ebenen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit angestrebt wird.


Der VBE NRW nimmt zu den Entwürfen der Kernlehrpläne Deutsch und Mathematik wie folgt Stellung:


Die vorgelegten Entwürfe für die Kernlehrpläne Deutsch und Mathematik für die Haupt-, Real, Gesamt- und Sekundarschulen sind parallel und inhaltlich kongruent, je nach zu erreichendem Schulabschluss, aufgebaut. Das wird vom VBE begrüßt.


Wie bereits in den bisher vorgelegten Entwürfen für neue Lehrpläne, weisen die neuen Kernlehrpläne für Deutsch und Mathematik Änderungen zu den vorherigen Lehrplänen auf.


Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf

a) „Aufgaben und Ziele der Fächer“ und

b) das Verhältnis der „prozessbezogenen Kompetenzerwartungen“ zu den Lerninhalten.


Während bisher eher der reine Erwerb prozessualer Kompetenzen im Zentrum stand, fokussieren die Entwürfe zu den neuen Kernlehrplänen Deutsch und Mathematik stärker die Inhalte und die Ziele. Der Kompetenzerwerb, sich eigenständig neue Inhalte zu erschließen, ist gleichwertig zu betrachten wie die Kenntnisse von fachlichen Inhalten, daher wird diese Verknüpfung von
Inhalten und Kompetenzen grundsätzlich begrüßt.


Ebenso begrüßt der VBE, dass sich nun auch in den vorgelegten Entwürfen für Deutsch und Mathematik in der Beschreibung unter 1. Aufgaben und Ziele der Fächer die fächerübergreifenden Querschnittsaufgaben wiederfinden, die dazu beitragen können, dass die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu mehr Mündigkeit und sozialer Verantwortung unterstützt werden. Dennoch kritisiert der VBE, dass die Querschnittsaufgaben nicht systematisch in den Kernlehrplänen verankert sind.


Im Fach Deutsch ist auffällig, dass verstärkt auch Texte aus verschiedenen kulturellen Zusamenhängen in das Zentrum der Betrachtung rücken. Dies kann durchaus als Internationalisierung des Faches interpretiert werden, ein begrüßenswertes Vorgehen.

Die anschließende Exemplifikation von rezeptiven und produktiven Text- und Gesprächskompetenzen zielt ab auf die Teilhabe in der Gesellschaft, welche durch das Erreichen jener Kompetenzniveaus vorbereitet werden kann. Im direkt folgenden findet sich jedoch der Begriff der „Kompetenz“ nicht mehr, stattdessen wird von „Fähigkeiten“ gesprochen. Auch weist der VBE darauf hin, dass in der Aufzählung dieser Fähigkeiten der künstlerische Bereich, die Förderung der Kreativität sich aus seiner Sicht nicht ausreichend wiederfindet. Rationale Aspekte bestimmen hier den Umgang mit den Inhalten. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die „eigene Fantasie“ im produktiven Umgang, z.B. mit Texten entwickelt werden soll.


Dies zeigt sich beispielsweise auch in der Formulierung, dass Schülerinnen und Schüler fundierte Einsichten in die anthropologische Bedeutung von Sprache gewinnen. Eine solche Zielsetzung ist aus gutem Grund in der gymnasialen Oberstufe manifestiert, aus Sicht des VBE aber nicht in der Sekundarstufe I. Diese überhöht formulierten Zielformulierungen tragen dazu bei, dass sich der künstlerisch-kreative und aktive Zugang zu wenig wiederfindet. 

In den Ausführungen finden sich intensivere Ausformungen von Aspekten der Integration, der Bereich der Inklusion fehlt jedoch.

Im Fach Mathematik wird auf S. 11 darauf verwiesen, dass der vorliegende Kernlehrplan Freiräume für Vertiefung, schuleigene Projekte und aktuelle Entwicklungen lässt. Freiräume gestalten zu können und schuleigene Projekte umzusetzen sind wichtige Gestaltungsmöglichkeiten eigenverantwortlicher Schulen. Allerdings muss dann den Schulen auch die notwendige Personalressource gegeben werden, diese nutzen zu können. Hier sieht der VBE eine große Lücke zwischen pädagogischem Anspruch und Schulwirklichkeit.


In dem Bereich 2. Kompetenzbereiche, Kompetenzerwartungen und Inhaltsfelder sind die Kompetenzerwartungen für alle Doppeljahrgangsstufen konkretisiert worden, die Feinabstimmung ist mehr im Detail geplant. Das erleichtert auf der einen Seite die Umsetzung in den Schulen, auf der anderen Seite sind die konkretisierten Kompetenzerwartungen in ihrer Ausführung sehr komplex. Der VBE weist darauf hin, dass er die Quantität der konkreten Kompetenzerwartungen als zu groß und in der schulischen Praxis in dieser Komplexität als nicht erreichbar erachtet. Die Fülle der Kompetenzerwartungen wird deutliche Auswirkungen auf den Unterricht haben. Es ist abzusehen, dass vertiefende Auseinandersetzungen und wichtiges ausführliches Üben in den Hintergrund rücken müssen. Das kann nicht im Sinne des Aufbaus eines fundierten Wissens sein.


Im Fach Deutsch fällt im Inhaltsfeld 2 Texte auf, dass die Schülerinnen und Schüler lyrische Texte analysieren sollen, auch unter Berücksichtigung formaler und sprachlicher Gestaltungsmittel. Der produktionsorientierte Umgang mit Lyrik fehlt dagegen. Das müsste aus Sicht des VBE ergänzt werden, da das eigene Verfassen von lyrischen Texten wesentlich für ihr Verständnis ist. Außerdem würde so an die Arbeit in den Grundschulen angeknüpft, aus der die Schülerinnen und Schüler den handlungs- und produktionsorientierten Ansatz im Bereich Lyrik kennen. Auch im Inhaltsfeld 4 „Medien“ wird der kreativ freie gestalterische Zugang nicht aufgeführt. Es werden lediglich digitale (Text-) Nachrichten und die mediale Umformung von Texten aufgeführt, was aus Sicht des VBE nicht ausreichend ist, da Schülerinnen und Schüler in diesem Alter bereits in großem Maße Videos gestalten und in sozialen Medien kommunizieren.

Auch hier muss stärker an die schulische und private Erfahrungswelt der Kinder angeknüpft werden.

Die Konzeption in den Ausführungen unter 2.4 Differenzierung für das Fach Deutsch an den Gesamtschulen und Sekundarschulen kann aus Sicht des VBE die Durchlässigkeit zwischen Grundkursen und Erweiterungskursen und die Gestaltung auf der Ebene der Inhalte zielführend gewährleisten.

Im Fach Mathematik fällt sofort auf, dass bei den Prozessbezogenen Kompetenzerwartungen der Bereich „Operieren“ neu in den Kernlehrplan aufgenommen worden ist, wodurch nun noch stärker abstrahierende Elemente und kognitive Operationen betont werden. Es findet sich eine höhere Trennschärfe zwischen ‚Hilfsmittelfreiem Operieren‘ und dem ‚Arbeiten mit Medien und Werkzeugen‘. Dies könnte dazu führen, dass alltägliche mathematische Grundfertigkeiten stärker befördert werden. Der VBE begrüßt, dass so insgesamt dem Aspekt Operieren ein umfassenderer Geltungsbereich zukommt, der sich an den Erfordernissen der Alltagswelt orientiert.


Der VBE nimmt zu einzelnen prozessbezogenen Kompetenzerwartungen Stellung:


Operieren Arbeiten mit Medien und Werkzeugen (10) im KLP für Haupt-, Gesamt- und Sekundarschule: „Die Schülerinnen und Schüler recherchieren Informationen und Daten aus Medienangeboten (Printmedien, Internet und Formelsammlung)“:
Diese Kompetenzerwartung fehlt im KLP für die Realschulen. Das erschließt sich dem VBE nicht.

Operieren Arbeiten mit Medien und Werkzeugen (11) im KLP für Haupt-, Gesamt- und Sekundarschule; (10) im KLP für Realschulen:„Computer-Algebra-Systeme“ und „Multirepräsentationssysteme“:
Für den VBE bleibt unklar, was genau Computer-Algebra-Systeme sein sollen. Vermutlich bezieht man sich hierbei auf Multifunktionstaschenrechner, welche in der ZP10 nicht eingesetzt werden dürfen. Der Terminus „Multirepräsentationssysteme“ ist ebenfalls nicht geläufig. In der neueren Fachdidaktik ist von „Multi-Repräsentationssystemen“ die Rede. Zur genauen Verständlichkeit ist aus Sicht des VBE eine Konkretisierung beider Begrifflichkeiten notwendig.

Problemlösen Lösen: Hier wird nun ein wesentlich stärkerer Akzent auf heuristische Strategien gelegt. Auch zeigt sich eine andere Strukturierung. Der VBE begrüßt, dass sich auf diese Weise eine Orientierung an Anwendungs- und Alltagssituationen ergibt, welche hinsichtlich der Zugänglichkeit und Schülerorientierung positiv bewertet wird.

Kommunizieren: Durch die Oberbegriffe „Rezipieren“, „Produzieren“ und „Diskutieren“ wird in den vorliegenden Entwürfen ein lebendigeres Setting etabliert, welches sowohl eine diskursive Durchdringung verschiedener Thematiken und Prozesse als auch Schülerorientierung begünstigen kann. Das begrüßt der VBE.

„Beurteilungsbereich „Schriftliches Arbeiten“: Der VBE begrüßt, dass insgesamt ein stärkerer Fokus auf das Problemlösen gelegt wird und dass der Einsatz von Taschenrechnern auf die jeweilige Lernanforderung und Lernsituation bezogen wird. Dies korrespondiert nun auch mit den Vorgaben für die ZP10, in der im kommenden Schuljahr im ersten Prüfungsteil kein Taschenrechner mehr benutzt werden darf.

„Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen...“: In diesen Beurteilungsbereich ist die „Quantität der Beiträge“ aufgenommen worden. Das ist aus Sicht des VBE, gerade im Bezug auf das Fach Mathematik, schwierig, da hier Quantität in der Regel kein Kriterium für eine gute Leistung sein kann. Es sei denn, mit Quantität ist an dieser Stelle die Menge der erfolgreichen Auseinandersetzung mit verschiedenen mathematischen Thematiken gemeint.

Fazit für das Fach Mathematik: Der VBE begrüßt, dass die höhere Ausdifferenziertheit und inhaltliche Klarheit eine leichtere Umsetzbarkeit in den Schulen zur Folge haben wird. Es lässt sich die Tendenz feststellen, dass die Alltagswelt der Schülerinnen und Schüler mehr einbezogen wird. Die Mathematik kann so den Schülerinnen und Schülern leichter nähergebracht werden.

Jedoch kritisiert der VBE, dass sich eine gewisse Überfrachtung in den vorliegenden Entwürfen feststellen lässt. Der VBE fordert hier eine inhaltliche Reduktion. Besonders die formulierten Basis-Erwartungen für alle Schülerinnen und Schüler werden in der Praxis kaum umsetzbar sein. Der Anspruch, formuliert unter 2.1: „Durch die Verbindung mit Inhaltsfeldern in zunehmend komplexen und kognitiv anspruchsvollen Lernsituationen werden prozessbezogene Kompetenzen vertieft, ausdifferenziert und miteinander vernetzt.“ erscheint für den
VBE angesichts der Themenfülle nicht umsetzbar. Der Verdacht liegt nahe, dass die vorliegenden Lehrpläne eher ableitend von der Schulform Gymnasium erstellt worden sind, statt von den unteren Jahrgangsstufen aufbauend. Hier hält der VBE eine Korrektur für notwendig.

Gesamtfazit:

Insgesamt stellt der VBE NRW fest, dass für die einzelnen Fächer teilweise deutliche Veränderungen anstehen. Besonders die Quantität der zu erreichenden konkreten Kompetenzerwartungen in der Erprobungsstufe wird vom VBE kritisch gesehen.
Eine wesentliche Zielsetzung der Erprobungsstufe an allen Schulformen der Sekundarstufe I ist, Schülerinnen und Schülern zu diesem Zeitpunkt adäquate Bildungsgangwechsel, auch z.B. in den Bildungsgang des Gymnasiums zu ermöglichen. Diese Zielsetzung wird durch die vorgelegten Entwürfe erschwert.

Ergänzender Hinweis:

Bei der Inkraftsetzung der vorliegenden Kernlehrpläne haben die möglichen Schulabschlüsse nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2020, welche in den Entwurf des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes eingeflossen sind, eine neue Bezeichnung erfahren.
Diese geplante Änderung findet sich in den vorgelegten Entwürfen noch nicht wieder und muss angepasst werden.



16.12.2021

Stefan Behlau

Vorsitzender VBE NRW

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